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Archiv-Artikel

in kürze UNTERHALTSPFLICHT BGH schränkt ein

Die Unterhaltspflichten erwachsener Kinder für ihre betagten Eltern sind vom BGH eingeschränkt worden. Sie müssen zwar grundsätzlich Unterhalt zahlen, aber ihnen muss genügend Geld für die eigene Altersvorsorge und den Unterhalt ihrer Ehegatten bleiben. (dpa)