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Archiv-Artikel

BGH lehnt Revision ab

U-BAHN-SCHLÄGER Münchner Urteil rechtskräftig

MÜNCHEN afp | Das Urteil gegen die Münchner U-Bahn-Schläger ist laut Süddeutscher Zeitung rechtskräftig. Wie das Blatt berichtete, lehnte der BGH in Karlsruhe die Revisionsanträge der Verteidigung ab. Der BGH will seine Entscheidung demnach erst in den kommenden Tagen verkünden. Das Münchner Landgericht hatte die jungen Männer, die 2007 einen Pensionär in einem U-Bahnhof beinahe umgebracht hätten, im Juli 2008 zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Der Anwalt eines der beiden Täter, der Münchner Wolfgang Kreuzer, rügte den zuständigen Ersten Strafsenat des BGH: „Bei diesem Senat muss man immer damit rechnen, dass die Revision verworfen wird“, faktisch sei sie durch solche Entscheidungen „fast schon abgeschafft“. Die Revision hatte sich auch dagegen gerichtet, dass der ältere Täter, der zur Zeit des Verbrechens 20 Jahre alt war, nicht nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt wurde.