: BGH beschränkt Bankgebühren
KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Erhebung immer neuer Bankgebühren ein weiteres Mal einen Riegel vorgeschoben. Wenn Kreditinstitute ihre Kunden über nicht eingelöste Schecks und Lastschriften sowie über nicht ausgeführte Überweisungen und Daueraufträge informieren, dürfen sie dafür kein Entgelt einstreichen. Dies hat der BGH in einem gestern verkündeten Urteil entschieden. Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärte der Bundesgerichtshof entsprechende Klauseln einer Volksbank für unwirksam. (Aktenzeichen: XI ZR 197/00 vom 13. Februar 2001)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen