■ V-Männer: BGH: Vorsicht!
Karlsruhe (dpa) – Ein Richter muß den Einsatz von verdeckten Ermittlern nach Vorgabe des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgfältig prüfen. In einem gestern veröffentlichten Beschluß mahnte der BGH vor allem dann zu „besonderer Vorsicht“, wenn Entscheidungsgrundlage allein der Hinweis einer V-Person ist. Es liege allein in der Verantwortung des Richters, Informationen etwa zur Verläßlichkeit oder zur Identität des V-Mannes einzuholen. Reichten diese nicht aus, müsse er den Einsatz ablehnen.(AZ: 1 StR 685/95)
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