: BESCHLÜSSE
Das neue Zuwanderungsgesetz: Das Prinzip der Kettenduldungen wird abgeschafft. Paragraf 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes enthält eine Sollregelung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn die Abschiebung eines Ausländers bereits seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Paragraf 23a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz enthält eine Härtefallregelung, die es den Bundesländern erlaubt, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern im Härtefall doch ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.
Beschluss des Landesbeirats für Integration (12. 5. 2004): „Der Senat wird aufgefordert, die geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen großzügig umzusetzen und bis zur Verabschiedung einer bundesweiten Bleiberechtsregelung zu prüfen, ob potenziell Betroffenen Abschiebeschutz gewährt werden kann.“
Beschluss des Abgeordnetenhauses (3. 6. 2004): „Der Senat wird aufgefordert, sich […] für eine Bleiberechtsregelung einzusetzen, die es ermöglicht, langjährig Geduldeten einen Aufenthaltstitel zu gewähren.“