■ BERLIN-FÖRDERUNG: Abnehmerpräferenz ausgelaufen
Berlin. Die Berliner Abnehmerpräferenz ist nach dem Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes für Leistungen, die nach dem 1. Juli erbracht werden, entfallen. Durch die Präferenz erhielten Abnehmer mit Sitz in Westdeutschland auf Käufe von Gütern aus West-Berlin eine Ermäßigung auf die Mehrwertsteuerschuld von 4,2 Prozent.
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