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Archiv-Artikel

BEI KONKRETEM VERDACHT Behörden dürfen Reisepass einziehen

KÖLN | Die Behörden dürfen einem deutschen Staatsangehörigen den Reisepass entziehen, wenn ein konkreter Verdacht verfassungsfeindlicher Aktivitäten vorliegt. Das hat das Verwaltungsgericht Köln laut einer Mitteilung von gestern entschieden. Die Stadt Bonn hatte einem 28-Jährigen seinen deutschen Reisepass entzogen, weil der Verfassungsschutz ihn im Verdacht hatte, dass er nach Syrien ausreisen und sich einer Terrorgruppe anschließen wollte. Der Mann bestritt dies und klagte – ohne Erfolg (AZ 10 K 4302/13). (dpa)