piwik no script img

■ BEHINDERTEGleichstellung per Gesetz

Bonn (epd) — Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte hat vorgeschlagen, ein Gleichstellungsgebot für Behinderte im Grundgesetz zu verankern. Durch eine Ergänzung der Verfassung sollten außerdem Benachteiligungen aufgrund “körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung“ ausgeschlossen werden, forderten Sprecher des Dachverbandes von siebzig Behindertenorganisationen auf einer Pressekonferenz am Freitag in Bonn. An die Politiker appellierte die Arbeitsgemeinschaft, diese Forderungen bei der Verfassungsreform zu berücksichtigen und damit ein Umdenken in der Gesellschaft gegenüber Behinderten zu fördern. Rund zehn Millionen behinderte Menschen seien in Deutschland nach wie vor einer “verdeckten oder offenen Ungleichbehandlung“ ausgesetzt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen