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Archiv-Artikel

BAgIS durch Gericht gezähmt

Die Vergabepraxis von 1-Euro-Jobs wird derzeit überprüft, weil sie wiederholt als rechtswidrig aufgefallen ist

Von FEZ

Der Bremer Erwerbslosenverband hält die Bremer Vergabepraxis der so genannten 1-Euro-Jobs an Hartz IV-Empfänger für weitgehend rechtswidrig. In einem Urteil sowie einem jüngst getroffenen Beschluss habe das Verwaltungsgericht gleich auf mehrere Mängel hingewiesen.

So sei im jüngsten Fall bereits die Zuweisung zu der Maßnahme durch die BAgIS rechtswidrig gewesen. Die BAgIS hatte einem jungen Hartz IV-Bezieher lediglich eine unbestimmte Angebotsausschreibung ausgehändigt, aus der er sich kein Bild über die Tätigkeit machen konnte. Das Gericht stellte fest, dass insbesondere die Art der Tätigkeit, deren zeitlicher Umfang und die zeitliche Verteilung nach Arbeitszeit und Zeit für die mit dem Job verbundene Qualifizierungsmaßnahme verzeichnet sein müssen. Laut Herbert Thomsen vom Erwerbslosenverband klaffe oft eine Lücke zwischen dem Angebot und der tatsächlich zu verrichtenden Tätigkeit. Arbeitgeber versuchten dadurch, sozialversicherungspflichtige Regeltätigkeiten zu billigen 1-Euro-Jobs zu deklarieren, obwohl dafür nur zusätzliche Tätigkeiten vorgesehen seien. Wenn diese Lücken geschlossen würden, wären die Arbeitgeber zu transparenten Angeboten verpflichtet.

Außerdem rügte das Gericht die in Bremen übliche Stundenzahl von 30 bis 38,5 Stunden für 1-Euro-Jobs. Das halte bundesweiter Rechtsprechung nicht stand, die die Jobs auf höchstens 20 Stunden begrenze. Bereits im Februar hatte das Verwaltungsgericht die Kürzungsabsichten gegen einen Hartz IV-Empfänger aus dem Grund abgelehnt. Der Erwerbslosenverband erneuerte wegen der aktuellen Rechtsprechung seine Forderung nach Abschaffung der 1-Euro-Jobs in der jetzigen Form, Kürzungen und Sanktionen müssten entfallen. Thomsen: „Im Prinzip sind die Jobs freiwillig, weil die Vergabepraxis weitgehend rechtswidrig ist.“ Erwerbslose sollten aber nicht ohne Beratung dagegen vorgehen.

Die BAgIS prüft derweil, ob der Einzelfall Auswirkungen auf alle anderen Fälle hat. In Zweifelsfällen würden derzeit keine Sanktionen vorgenommen. FEZ