: Autos auf Radwegen werden abgeschleppt
Berlin. Auf Radwegen geparkte Autos können von der Polizei abgeschleppt werden, denn Radwege dürfen „wegen der erheblichen Gefährdung der Radfahrer und Fußgänger durch mögliche Kollisionen“ grundsätzlich nicht zugeparkt werden. Mit dieser Begründung hat die 11. Strafkammer des Verwaltungsgerichts jetzt die Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen die Umsetzungsgebühr von 191 Mark abgewiesen. Der PKW hatte vor dem Abschleppen „mindestens 40 Minuten in voller Breite“ auf dem Radweg gestanden. Es bestehe kein vernünftiger Zweifel daran, daß die Polizei „berechtigt, wenn nicht sogar verpflichtet sei, ein derart rücksichtslos geparktes Fahrzeug abschleppen zu lassen“.
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