: Ausweisung schwieriger
Bundesgericht kippt automatische Ausweisung nach Straftaten. Ausweisung von Türken dem EuGH vorgelegt
LEIPZIG afp ■ Straffällige Bürger anderer EU-Staaten dürfen auch nach längeren Freiheitsstrafen nicht mehr automatisch ausgewiesen werden. Entsprechende Vorschriften des Ausländergesetzes seien nicht mehr anzuwenden, urteilte am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az: 1 C 30.02). Es zog damit die Konsequenzen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April. Weitere Fälle straffälliger Türken legte das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH zur Klärung vor (Az: 1 C 26.02).
Mit dem ersten Urteil verwarf das Bundesverwaltungsgericht eine Vorschrift des Ausländergesetzes, wonach Ausländer zwingend auszuweisen sind, wenn sie zu Freiheits- oder Jugendstrafen von mindestens drei beziehungsweise bei Drogendelikten zwei Jahren verurteilt wurden. Im konkreten Fall war ein 33-jähriger Portugiese, der bereits als Fünfjähriger mit seiner Familie nach Deutschland gekommen war, wegen Drogenhandels zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Mit einem weiteren Urteil fragten die Leipziger Richter beim EuGH in Luxemburg an, ob und unter welchen Umständen Kinder türkischer Arbeitnehmer ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren können. In den hier streitigen Fällen hatte die Stadt Augsburg zwei türkische Brüder nach schweren Drogen- und Raubdelikten ausgewiesen.