: Aussetzung: „Übliche Praxis“
STRALSUND ap ■ Zwei 46 und 26 Jahre alte Polizisten müssen sich wegen Aussetzung mit Todesfolge seit gestern vor dem Landgericht Stralsund verantworten. Der 46-jährige Angeklagte gab zu, den Obdachlosen am 6. Dezember 2002 bei winterlichen Temperaturen am Stadtrand von Stralsund ausgesetzt zu haben, nachdem dieser in einem Einkaufsmarkt randaliert hatte. Die Angeklagten betonten, dass das Aussetzen von Betrunkenen übliche Praxis bei der Polizei sei. Der 35-Jährige war am Morgen des 7. Dezember tot aufgefunden worden. Sein Blutalkoholwert lag bei rund 3,5 Promille. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beamten Freiheitsberaubung und Aussetzung mit Todesfolge vor. Darauf stehen Freiheitsstrafen zwischen 3 und 15 Jahren. Die Angeklagten hätten angesichts des Zustands des Betrunkenen die Gefahr des Erfrierens erkennen müssen.