Ausschreitungen von Mügeln: Prozess wegen Ausländerhetzjagd
Ab Dienstag steht einer der Männer vor Gericht, die im Sommer im sächsischen Mügeln acht Inder und zwei Polizisten in eine Pizzeria drängten.
BERLIN taz Wegen der ausländerfeindlichen Attacken im sächsischen Mügeln steht am Dienstag ein 23 Jahre alter Mann vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Leipzig wirft ihm Sachbeschädigung und Volksverhetzung vor. Er hat sich bisher nicht zu dem Vorwurf geäußert.
Die Ereignisse am 19. August hatten internationales Aufsehen erregt: Nach einem Volksfest in der Kleinstadt kam es zu Gewalt. Später drängte ein Mob von 50 Leuten acht indische Einwanderer und zwei Polizisten in eine Pizzeria. Die Scheibe der Tür soll der nun angeklagte Mann mit einem Lichtschachtgitter eingeworfen haben. Nach Darstellung der Polizei konnte nur das Eintreffen einer halben Hundertschaft Bereitschaftspolizisten Schlimmeres verhindern.
Die Ermittler haben die Vorfälle des Abends in zwei Komplexe unterteilt: Einerseits geht es um die Gewalt vor dem Festzelt. Andererseits um die Ereignisse vor der Pizzeria, wo "Ausländer raus" und andere Parolen gerufen wurden.
Wegen der Ausländerhetze hat die Staatsanwaltschaft acht Verfahren eingeleitet. Nur der Hälfte davon meinten die Ermittler Volksverhetzung nachweisen zu können: Einen 18-Jährigen verurteilte das Amtsgericht Oschatz vergangene Woche dazu, 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Gegen zwei weitere Männer erließ das Gericht Strafbefehle in Höhe von 2.625 und 1.500 Euro. Der 23-Jährige wäre nun vorerst der letzte Fall dieses Komplexes.
Wegen der Gewalt vor dem Festzelt laufen noch acht Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, darunter auch gegen vier Inder. Nicht nur die verletzten indischen, sondern auch die verletzten deutschen Festbesucher hatten Strafantrag gegen unbekannt gestellt. Die Verdächtigen sollen abgebrochene Flaschen und Pfefferspray eingesetzt haben.
Den Ermittlern liegen nach eigenen Angaben widersprüchliche Aussagen darüber vor, was an dem Abend passierte. Nur sehr wenige Zeugen hätten jemanden belastet, erklärt die Behörde. Zeugen, die sich an der Auseinandersetzung nicht beteiligt haben, hätten sich kaum gemeldet. Zurzeit hat sich die Staatsanwaltschaft auf die Formel festgelegt, "dass weder eine geplante rechtsextremistische Tat gegenüber den indischen Festbesuchern vorliegt noch eine bloße Festzeltschlägerei".
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