Ausschreibung für Solaranlagen: Genossen sehen sich benachteiligt
Bedeutet die EEG-Novelle das Aus für Bürgerenergie? Angeblich profitieren davon Großinvestoren. Kleinprojekte haben es künftig schwerer.
BERLIN taz | Die deutschen Energiegenossenschaften fürchten um ihre Wettbewerbsfähigkeit. Das Ausschreibungsverfahren, das aufgrund der EEG-Novelle von 2014 ab sofort für Solar-Freiflächenanlagen gilt und 2017 auf alle Ökostromkraftwerke ausgedehnt werden soll, bevorzuge Großinvestoren, sagte Matthias Partetzke vom Ingenieur-Netzwerk Energie am Dienstag beim Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende.
„Das Unternehmen, das am wenigsten für den Strom haben will, darf das Projekt bauen“, sagte Partetzke. Für die Teilnahme an der Ausschreibung muss jede Firma einen aufwendigen Projektierungsbericht einreichen, der die Kosten detailliert darlegt. Das macht es für kleinere Betriebe und Genossenschaften, die oft mit nur einem Projekt antreten, unrentabel, an der Ausschreibung teilzunehmen.
Denn sie wissen, dass sie die Kosten der Projektierung nicht erstattet bekommen, falls der Entwurf keinen Zuschlag erhält. Das Ergebnis werde „ein Oligopol von wenigen großen Direktvermarktern“ sein, fürchtet Nicolai Ferchl von der Heidelberger Energiegenossenschaft.
Die Bundesregierung begründet die Einführung des Ausschreibungsverfahrens mit Kostenersparnis, besserer Marktintegration des grünen Stroms sowie der unfassenden Kontrolle von Energieprojekten in Deutschland. Ferchl zweifelt das an.
Bürokratischer Mehraufwand
Er fürchtet einen bürokratischen Mehraufwand durch die immensen Planungskosten sowie geringere Transparenz durch das komplexe Verfahren. Auch könne es sein, dass Unternehmen Zuschläge auf Vorrat kaufen, die Projekte jedoch nicht realisieren. Fraglich ist für ihn der Erhalt der Akteursvielfalt und die Übertragung des Prinzips auf alle Bereiche der erneuerbaren Energien ab 2017.
Ferchl hat jedoch einen Vorschlag, „wie man das Falsche besser machen könnte“. Er fordert eine Sonderregelung für Kleinunternehmen und Bürgerenergiegesellschaften. Diese könnten beispielsweise bei Nichtzuschlag einen Teil des in die Projektierung investierten Geldes zurückerhalten.
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