Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge sollen Ausnahmen für die EEG-Umlage weiter eingeschränkt werden. Das gehe aus Informationen des Wirtschaftsministeriums hervor.
Am Mittwoch will das Kabinett den Mindestlohn beschließen. Nicht jedoch für minderjährige Arbeitnehmer. Ein DGB-Rechtsgutachten hält das für unzulässig.
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