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Archiv-Artikel

in kürze KOPFTUCHVERBOT IN NRW Ausnahmen geplant

In NRW zeichnet sich ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Erzieherinnen mit Erlaubnisklausel ab. Im Ausnahmefall solle das Tragen des Kopftuches erlaubt werden können, wenn die Frau das Tragen nicht weltanschaulich, sondern religiös begründen könne, so der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Edgar Moron, gestern. (ap)