in kürze „KALIF VON KÖLN“ : Auslieferung zulässig
Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hält die Auslieferung des als „Kalif von Köln“ bekannten Islamistenführers Kaplan für zulässig. Der Dritte Strafsenat muss nun über den Antrag entscheiden. Kaplans Anwältin kann Ende April eine Stellungnahme einreichen. (dpa)