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Archiv-Artikel

in kürze „KALIF VON KÖLN“ Auslieferung zulässig

Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hält die Auslieferung des als „Kalif von Köln“ bekannten Islamistenführers Kaplan für zulässig. Der Dritte Strafsenat muss nun über den Antrag entscheiden. Kaplans Anwältin kann Ende April eine Stellungnahme einreichen. (dpa)