Ausländische Hochschulen in Ungarn: EuGH entscheidet gegen Orbán
Das ungarische Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Eine Universität hatte zuvor das Land verlassen müssen.
Ungarn hatte seine gesetzlichen Bestimmungen zu Hochschulen dahingehend geändert, dass ausländische Universitäten nur dann in Ungarn tätig sein dürfen, wenn es eine bilaterale Vereinbarung zwischen der ungarischen Regierung und dem Herkunftsland der Universität gibt. Zudem wurden ausländische Universitäten verpflichtet, auch in ihrem Heimatland Lehre anzubieten.
Bei dem Konflikt geht es im Kern um Soros' Central European University, die im US-Bundesstaat New York gegründet wurde. Auf Druck des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán musste sie die meisten ihrer Hauptaktivitäten von Budapest nach Wien verlagern. Orbán hat Soros seit Jahren kritisiert und ihn beschuldigt, mit seinen liberalen Ansichten zu Migration europäische Werte zu untergraben, was der ungarischstämmige Amerikaner bestritten hat.
Das höchste Gericht der Europäischen Union entschied, dass die ungarischen Vorgaben gegen die Verpflichtungen des Landes im Rahmen der Welthandelsorganisation und gegen EU-Grundrechte verstoßen. Nach einem derartigen Urteil sind EU-Staaten verpflichtet, sich diesem sofort zu beugen. Wenn sie sich weigern, kann die EU-Kommission eine Bestrafung anstreben.
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