■ Ausländerrecht: Keine Einbürgerung
Koblenz (dpa) – Einem Ausländer aus einem Entwicklungsland kann die Einbürgerung aus entwicklungspolitischen Gründen verweigert werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem gestern veröffentlichten Urteil. So könne es den entwicklungspolitischen Zielen der BRD widersprechen, Entwicklungsländern mit der Einbürgerung Fach- und Führungskräfte zu entziehen. Das Gericht wies mit seinem Spruch die Klage eines Syrers auf Einbürgerung ab (Az.: 2 K 970/92).
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