: AusländerInnen haben beratendes Wahlrecht
Nach Schleswig-Holstein und Hamburg ist Bremen das dritte Bundesland, in dem AusländerInnen künftig wählen dürfen - in Bremen allerdings nur die beratenden Beiräte. So steht es im gestern von der Stadtbürgerschaft abgesegneten neuen Beiräte -Gesetz.
In Schleswig-Holstein gibt es ein kommunales Wahlrecht für Ausländer aus Staaten, in denen auch Bundesbürger wählen dürfen: Dänen, Schweden, Norweger, Iren, Niederländer und Schweizer, die seit fünf Jahren in der Bundesrepublik leben. In Hamburg können von 1991 an Ausländer, die seit acht Jahren in der BRD leben, an den Wahlen zu den Bezirksversammlungen teilnehmen.
In Bremen dürfen AusländerInnen, die seit mindestens vier Jahren in der Stadt wohnen, erstmals 1991 ihren Stadtteilbeirat mitwählen. Rund 20.000 der gut 50.000 BremerInnen fremder Paßfarbe können sich an dieser Wahl beteiligen.
dpa
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