: Aushungern
■ Sonderrecht für Flüchtlinge
Die im vergangenen Jahr wirksam in Szene gesetzte „Asylantenflut“ hat ihre Schuldigkeit getan. Das „Schlupfloch“ Berlin ist gestopft. Die Fluggesellschaften dürfen AusländerInnen ohne gültiges Visum nicht mehr befördern. Und wer zu Fuß über die Grenze will, ist vom Goodwill des Bundesgrenzschutzbeamten am Schlagbaum abhängig. Die Grenzen der Bundesrepublik sind damit dicht. Herein kommt so leicht niemand mehr. Den Verantwortlichen bleibt die Frage, wie die Flüchtlinge, die sich schon im Land aufhalten, möglichst schnell wieder herauszubringen sind. Sie in Lagern unterzubringen, ihnen Bewegungs– und Arbeitsmöglichkeiten zu nehmen, ihre Asylanträge massenhaft abzulehnen, zwangsweise Ausweisungen selbst dann vorzunehmen, wenn den Betroffenen Folter und Tod sicher sind - alle diese Maßnahmen dienen bisher bereits der direkten oder indirekten Abschiebung unerwünschter Ausländer. Und damit es schneller geht, wird der Katalog der Repressalien zur Zeit effektiviert und restriktiv genutzt. Die neue Forderung, die Kürzung der Sozialhilfe für „Asylbewerber und vergleichbare Personengruppen“ mit Hilfe eines Sondergesetzes möglich zu machen, birgt jetzt ausbaufähige Möglichkeiten nicht nur im Umgang mit Asylbewerbern. Ist nämlich der Schritt zum Sozialrecht zweiter Klasse für Menschen zweiter Klasse erst einmal getan, und ist das momentane Ziel, die unliebsamen ausländischen Gäste auszuhungern, erst einmal erreicht, bleibt es eine reine Ermessensfrage, welche Bevölkerungsgruppe als nächste an die Reihe kommt: die Penner, AIDS–Kranke oder vielleicht die politischen Störenfriede? Gaby Hommel
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