■ Ausgesperrt: Bannmeile um den Landtag
Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag abend die Bannmeile rund um den künftigen Tagungsort, den Preußischen Landtag in Mitte, festgelegt. Innerhalb dieses „befriedeten Bannkreises“ sind öffentliche Aufmärsche grundsätzlich verboten, auch wenn das Parlament nicht tagt.
Eingegrenzt wird das Gebiet von der Leipziger Straße (Potsdamer Platz bis Otto- Grotewohl-Straße), der Otto-Grotewohl- und Wilhelmstraße (Leipziger bis Anhalter Straße), der Anhalter Straße (Wilhelm- bis Stresemannstraße) und der Stresemannstraße (Anhalter Straße bis Potsdamer Platz).
Sollte es innerhalb der Bannmeile doch zu Demonstrationen kommen, müssen die Organisatoren beziehungsweise die Teilnehmer mit Freiheits- oder Geldstrafen rechnen. Ausnahmegenehmigungen kann nur die Parlamentspräsidentin erteilen.
Ein Antrag von Bündnis 90/Grüne, die Bannmeile abzuschaffen, wurde von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Es könne nicht sein, „daß wir im Parlament nur Bürger sehen wollen, die gern mit uns plauschen“, hatte Renate Künast (Bündnis 90/Grüne) den Antrag begründet. ADN
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