piwik no script img

■ AusgesperrtBannmeile um den Landtag

Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag abend die Bannmeile rund um den künftigen Tagungsort, den Preußischen Landtag in Mitte, festgelegt. Innerhalb dieses „befriedeten Bannkreises“ sind öffentliche Aufmärsche grundsätzlich verboten, auch wenn das Parlament nicht tagt.

Eingegrenzt wird das Gebiet von der Leipziger Straße (Potsdamer Platz bis Otto- Grotewohl-Straße), der Otto-Grotewohl- und Wilhelmstraße (Leipziger bis Anhalter Straße), der Anhalter Straße (Wilhelm- bis Stresemannstraße) und der Stresemannstraße (Anhalter Straße bis Potsdamer Platz).

Sollte es innerhalb der Bannmeile doch zu Demonstrationen kommen, müssen die Organisatoren beziehungsweise die Teilnehmer mit Freiheits- oder Geldstrafen rechnen. Ausnahmegenehmigungen kann nur die Parlamentspräsidentin erteilen.

Ein Antrag von Bündnis 90/Grüne, die Bannmeile abzuschaffen, wurde von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Es könne nicht sein, „daß wir im Parlament nur Bürger sehen wollen, die gern mit uns plauschen“, hatte Renate Künast (Bündnis 90/Grüne) den Antrag begründet. ADN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen