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Mainz (dpa) – Der rheinland- pfälzische Rechnungshof hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zur Veröffentlichung von ZDF-Prüfberichten kritisiert. Das Gericht hatte am 15. Mai entschieden, daß die Behörde die Berichte über das Zweite Deutsche Fernsehen weder an den Landtag weiterleiten noch der Öffentlichkeit vorstellen dürfe. Neben Intendant und Rundfunkrat erhalten noch die Landesregierungen den Prüfbericht.

Der neue Präsident des Rechnungshofs, Paul Georg Schneider, meinte dazu am Mittwoch in Mainz, die Ergebnisse der Haushaltskontrolle seien für die Landesparlamente von großer Bedeutung. Die Staatsverträge über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würden erst wirksam, wenn die Parlamente zugestimmt hätten. Dies habe das Gericht „offensichtlich nicht in seiner vollen Bedeutung erkannt“. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Finanzkontrolle des Senders müsse künftig sichergestellt werden.

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