: Ausgeschnarcht
Das Sportgericht des DFB hat den Einspruch des VfB Stuttgart gegen die 1:5-Niederlage bei Werder Bremen zurückgewiesen. Der Bremer Herzog hatte das 1:0 mit einem Freistoß erzielt, den er rund zehn Meter vom Tatort entfernt ausführte. Schiedsrichter Führer, der zuerst gespottet hatte, er habe nur „das Schnarchen der Stuttgarter“ gehört, gab einen Regelverstoß zu, das Gericht war jedoch der Meinung, erfahrene Profis müßten in der Lage sein, eine solche Fehlentscheidung wegzustecken.
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