Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg: Ex-SS-Sanitäter kommt vor Gericht
Die Anklage wirft Hubert Z. Beihilfe zum Mord in 3.681 Fällen vor. Der 95-jährige Mann ist eingeschränkt verhandlungsfähig.
Das Landgericht Neubrandenburg, wo der Fall anhängig ist, hatte im Juni mitgeteilt, dass ein Hauptverfahren nicht eröffnet werden könne, da Z. verhandlungsunfähig sei. Grundlage dieses Beschlusses war ein amtsärztliches Gutachten, das dem Mann eine senile Demenz bescheinigte. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Schwerin erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Rostock ein. Ein neues Gutachten attestiert dem Angeklagten zwar kognitive Beeinträchtigungen und geringe körperliche Belastbarkeit. Z. sei dennoch eingeschränkt verhandlungsfähig. Das Gericht könne durch Pausen und wiederholte Fragen seinen Zustand berücksichtigen.
Das Oberlandesgericht eröffnete damit die Hauptverhandlung, das Neubrandenburger Landgericht muss nun über die Terminierung des Prozesses entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, als SS-Sanitäter im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass das SS-Personal handlungsfähig war und die Massenvernichtungen von Deportierten durchführen konnte.
Der Tatvorwurf der Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen ergibt sich aus den 14 Deportationszügen, die im Zeitraum des Einsatzes des Angeklagten in Auschwitz – 15. August bis 14. September 1944 – dort eintrafen. Die Todeszüge erreichten das Lager unter anderem aus Griechenland, Triest, Mauthausen, Wien und dem niederländischen Westerbork.
Damit dürften im nächsten Jahr mindestens zwei Prozesse gegen mutmaßliche Täter aus dem Vernichtungslager Auschwitz beginnen. In dem anderen Verfahren ist ein 93-Jähriger in Detmold angeklagt. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen vorgeworfen. Ein ärztliches Gutachten hatte dem Angeklagten trotz Protests Verhandlungsfähigkeit attestiert.
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