Auschwitz-Prozess in Lüneburg: Nebenklage legt Revision ein
Sie fordert eine Verurteilung wegen Mordes, nicht nur wegen Beihilfe. Deshalb hat die Nebenklage im Prozess gegen Oskar Gröning Revision eingelegt.

Der Anwalt Schulz selbst sagte dem Internetportal: „Nach unserer Rechtsauffassung hätte eine Verurteilung wegen Mords und nicht nur wegen Beihilfe erfolgen müssen.“ Aus Sicht von Nebenklägern habe das Gericht die Taten des früheren SS-Mannes Oskar Gröning nicht korrekt bewertet.
Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter anderem eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten eingesammelt und nach Berlin weitergeleitet zu haben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Der Pazifismus der Linkspartei
Mehr Rationalität wagen
Amokfahrt in Mannheim
Mit dem Auto in der Waffenverbotszone
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Von der Leyen legt Milliarden-Plan zur Aufrüstung Europas vor
US-Waffenhilfe für die Ukraine
Wir sind dann mal raus
Unionsvorstoß für Sondervermögen
Ohne eine Reform der Schuldenbremse geht es nicht
Amokfahrt in Mannheim
Zwei Tote, zehn Verletzte