: „Auschwitz-Lüge“
■ Remer-„Gutachter“ führte Max-Planck-Gesellschaft hinters Licht
Stuttgart (dpa/taz) – Bei dem Versuch, die angebliche „Auschwitz-Lüge“ zu belegen, scheuen Rechtsradikale auch nicht davor zurück, sich angesehener Institutionen wie der Max-Planck-Gesellschaft zu bedienen. Vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht fand jetzt ein Prozeß um die fristlose Kündigung des Diplom-Chemikers Germar Rudolf durch die Max-Planck-Gesellschaft statt. Rudolf ist Autor eines „Gutachtens über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanid- Verbindungen in den ,Gaskammern‘ von Auschwitz“, das er im Auftrag der Verteidigung des mittlerweile geflüchteten und von Interpol gesuchten früheren Nazi- Generals Otto Ernst Remer verfaßte. Als Doktorand hatte Rudolf einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag beim Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart. Ohne Wissen seiner Vorgesetzten benutzte er dessen Briefbögen, um das Fresenius-Institut zu beauftragen, Gesteinsproben auf Blausäureverbindungen zu untersuchen. In seinem „Gutachten“ für Remer machte Rudolf geltend, daß die Proben aus Auschwitz stammten und das Fresenius-Institut in den Gaskammer-Gemäuerproben keine Cyanidspuren gefunden habe. Sollten die Proben tatsächlich aus Auschwitz stammen, ist es nach Expertenmeinung alles andere als ein Wunder, daß keine Blausäurespuren gefunden wurden, weil Cyanidverbindungen sehr schnell zerfallen. Das hinderte Remer nicht, Rudolfs „Gutachten“ an Journalisten und Historiker zu schicken und im Begleitschreiben darauf hinzuweisen, daß Rudolf „Wissenschaftler des Max- Planck-Instituts“ sei. Das Kündigungsschutzverfahren endete mit einem Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wurde im beiderseitigen Einverständnis rückwirkend zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung aufgelöst.
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