piwik no script img

■ „Auschwitz-Lüge“Gesetzentwurf

Leipzig (AP) – Künftig soll die „Auschwitz-Lüge“ mit drei Jahren Haft bestraft werden. Wie die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, stuft ein vorliegender Gesetzentwurf der Bundesregierung die Leugnung der Judenermordung als einen eigenen Straftatbestand ein. Ein neu formulierter Paragraph 131 „Aufstachelung zum Rassenhaß“ oder ein erweiterter Paragraph 130 zur Volksverhetzung solle im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes beraten werden und noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen