piwik no script img

■ „Auschwitz-Lüge“Gesetzentwurf

Leipzig (AP) – Künftig soll die „Auschwitz-Lüge“ mit drei Jahren Haft bestraft werden. Wie die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, stuft ein vorliegender Gesetzentwurf der Bundesregierung die Leugnung der Judenermordung als einen eigenen Straftatbestand ein. Ein neu formulierter Paragraph 131 „Aufstachelung zum Rassenhaß“ oder ein erweiterter Paragraph 130 zur Volksverhetzung solle im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes beraten werden und noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen