piwik no script img

■ „Auschwitz-Lüge“Gesetzentwurf

Leipzig (AP) – Künftig soll die „Auschwitz-Lüge“ mit drei Jahren Haft bestraft werden. Wie die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, stuft ein vorliegender Gesetzentwurf der Bundesregierung die Leugnung der Judenermordung als einen eigenen Straftatbestand ein. Ein neu formulierter Paragraph 131 „Aufstachelung zum Rassenhaß“ oder ein erweiterter Paragraph 130 zur Volksverhetzung solle im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes beraten werden und noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen