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Ausbildung steuerlich absetzbarPolitik akzeptiert Finanzhof-Urteil

Die Kosten für ein Studium sind bei späteren beruflichen Einkünften steuerlich absetzbar. Eine Ärztin und ein Pilot haben das Urteil erstritten.

Welche Kosten konkret berücksichtigt werden können, ließ der Bundesfinanzhof offen. Bild: dpa

KARLSRUHE/BERLIN taz/dpa | Die Politik will das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten akzeptieren. Das sagte der Fraktionsvize der CDU/CSU, Michael Meister. "Wir müssen nur sehen, wie stark dieses Urteil die Steuereinnahmen beeinträchtigt." Nichtanwendungserlasse für die Finanzämter wolle die Koalition aber möglichst unterlassen, sagte er der Rheinischen Post.

Am Mittwoch entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten einer Erstausbildung, zum Beispiel eines Studiums, bei den späteren beruflichen Einkünften steuermindernd wirken können. Eine Ärztin und ein Pilot hatten diese Grundsatzentscheidung erstritten.

Azubis waren bisher im Vorteil gegenüber Studenten

Bisher konnten jährlich bis zu 4.000 Euro Ausbildungskosten als Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden - allerdings nur in dem Jahr, in dem die Kosten entstanden. Das nutzte Azubis, die eine Ausbildungsvergütung bekommen, nicht aber Studenten, die in der Regel keine steuerpflichtigen Einnahmen haben. Ein Verlustvortrag für spätere Steuererklärungen war nicht möglich. Dies ermöglichte jetzt der BFH. Der Verlustvortrag ist vier Jahre lang möglich. Das heißt, in der Steuererklärung können Ausbildungskosten der letzten vier Jahre als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Welche Kosten konkret berücksichtigt werden können, ließ der BFH offen. Sicher können aber die Kosten für Studiengebühren, Fachbücher oder Laborbedarf abgerechnet werden. Ein Computer, der auch privat genutzt wird, dürfte schon problematisch sein. Die Miete der Wohnung ist grundsätzlich nicht absetzbar, weil man ja auch ohne Studium Miete bezahlen müsste. Große Summen dürften so nicht zusammenkommen.

Laut BFH kann auch nicht jedes Studium steuerlich berücksichtigt werden. Es muss vielmehr einen konkreten Bezug zum späteren Beruf haben. Wer als Taxifahrer arbeitet, kann die Kosten seines Germanistikstudiums nicht absetzen. Offen ist noch, was gilt, wenn die Studienkosten von den Eltern bezahlt oder über Bafög und Stipendien gedeckt wurden.

Kosten des Studiums auf eine fünfstellige Summe steigen

Der als links geltende studentische Dachverband fzs begrüßte das Urteil: "Seit vielen Jahren steigen die Kosten für ein Studium an. So kommt im Laufe eines Studiums schnell eine fünfstellige Summe zusammen, die die AbsolventInnen anschließend als Schuldenberg vor sich hertragen", so ein Sprecher. Wenn diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden könnten, sorge das für eine deutliche Entlastung der Studierenden.

Die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Nicole Gohlke, äußerte sich kritischer: "Die steuerliche Absetzbarkeit ist die falsche Art, Ausbildungen zu fördern. Davon hat nur jemand etwas, der ein steuerpflichtiges Einkommen hat." Auch der hochschulpolitische Sprecher der Grünen, Kai Gehring, gab zu bedenken: "Die Förderung sollte nicht über das Steuerrecht, sondern muss direkt während der Ausbildung erfolgen." Nur eine bessere staatliche Studienförderung trage dazu bei, mehr Studienberechtigten aus bildungsfernen Schichten ein Studium zu ermöglichen.

Politiker von Union und FDP begrüßten das Urteil: "Diese Entscheidung ist für die Bildungsfinanzierung eine wirkliche Trendwende", so der FDP-Hochschulexperte Patrick Meinhardt. Es müsse jetzt im Sinne einer fairen Bildungsfinanzierung offensiv von der Regierung genutzt werden. Das Bundesfinanzministerium erklärte, zunächst würden das Urteil und seine Begründung ausgewertet. CHR, ALE

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2 Kommentare

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  • P
    Peter

    Wie auch jetzt schon bei der Rückzahlung des Bafög werden mal wieder die besser verdienenden Klientel bevorzugt. Kein Wunder das Politiker aus Union und FDP diese Entscheidung begrüßen...

  • OA
    o aus h

    Interessant wäre, ob nach diesem Urteil pauschal die Bafög-Rückzahlungsraten gelten gemacht werden können, da die Bafög ja zum Zwecke einer Ausbildung gewährt wird? Liebe Redaktion, bitte noch einmal weiterforschen!