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■ Öko-TipsAus für alte Heizkessel

ÖKO-TIPS

Aus für alte Heizkessel

Hausbesitzer mit älteren Heizungsanlagen sollten jetzt den Kontakt zum Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur suchen. Denn ab 1. Oktober 1993 müssen sie damit rechnen, daß ihre Anlage zwangsweise stillgelegt wird, wenn sie nicht verschärften Grenzwerten genügt. Dann läuft die Übergangsfrist der sogenannten Kleinfeuerungs- Anlagenverordnung aus. Die Fachleute können schon jetzt beurteilen, ob eine Erneuerung der Anlage notwendig wird.

Die neuen, strengeren Grenzwerte gelten vor allem für den Teil der Energie, der über das Abgas verloren geht. Bei kleinen Anlagen für Einfamilienhäuser muß der Abgasverlust von maximal 18 auf 15 Prozent sinken, im Leistungsbereich von 25 bis 50 Kilowatt darf der Verlust statt bisher 17 maximal 14 Prozent betragen.

Auch die Rußzahl darf in Zukunft jeweils nicht mehr als zwei betragen. Der Schornsteinfeger trägt die Werte in ein Protokoll ein, von dem jeder Haushalt einen Durchschlag erhält. Wer dieses Protokoll noch vom Vorjahr aufgehoben hat, kann selbst ablesen, ob seine Altanlage saniert werden muß.

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