: Aus für Erdogan als Chef
Türkisches Verfassungsgericht sieht Erdogan nicht mehr als Parteivorsitzenden: Schwere Schlappe für die AKP
ANKARA dpa ■ Der türkische Wahlsieger Recep Tayyip Erdogan ist nach Einschätzung des türkischen Verfassungsgerichts nicht mehr Vorsitzender seiner Partei. Mit seinem Rücktritt als Gründungsmitglied der islamisch-konservativen Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) habe Erdogan „automatisch“ auch das Amt des Vorsitzenden eingebüßt, so das Gericht. Er sei deshalb nicht befugt, dieses Amt auszuüben. Einen formellen Beschluss fassten die Richter nach Angaben des stellvertretenden Gerichtspräsidenten Hasim Kilic indes nicht.
Der Generalstaatsanwalt hatte beantragt, Erdogan den Vorsitz der AKP abzuerkennen. Auf Druck der Justiz war Erdogan letztes Jahr aus dem obersten Gremium zurückgetreten, hatte aber nicht den Vorsitz abgegeben. Hintergrund des Verfahrens ist eine Vorstrafe wegen Volksverhetzung, die ihn bereits daran gehindert hatte, bei der Parlamentswahl zu kandidieren.