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■ taz-internAus dem Hausbriefkasten:

Sehr geehrte Damen und Herren, der Verein Berliner Zeitungsverleger e.V. hat mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Sie haben für eine Stelltafel zur Werbung der taz auf einem Plakat zur Verteilung in der Öffentlichkeit erklärt: „die tageszeitung“ sei „die einzige deutsche Tageszeitung, deren Auflage steigt...“ Diese Angabe ist unzutreffend und stellt somit eine unlautere Werbung dar. Ich habe Sie daher aufzufordern, mir zu erklären, daß diese unzulässige Werbung unterlassen und nicht mehr fortgeführt wird. Ich darf bitten mir zu bestätigen, daß Sie in Zukunft in dieser Weise verfahren werden und diese Werbung unterlassen. Mit freundlichen Grüßen, B. (Rechtsanwalt)

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