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Archiv-Artikel

in kürze FUSSBALL-EM/HOOLIGAN Auflagen rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Fußball-Hooligans gegen Auflagen während der EM 2004 in Portugal abgewiesen. Der 35-Jährige durfte nicht ausreisen und musste sich täglich bei der Polizei melden. Er war wegen des Angriffs auf einen Polizisten bei der WM 1998 in Frankreich zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. (dpa)