■ Aufhebung: Strafen sind zu milde
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von drei jungen Männern aufgehoben, die wegen schwerer Brandstiftung auf ein Asylbewerberheim zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. Die Strafe sei zu milde ausgefallen und müsse verschärft werden. Das Urteil wurde aufgehoben, weil das Landgericht nicht bedacht habe, daß die Herstellung und das Verwenden von Molotowcocktails eine Straftat nach dem Waffengesetz sei (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren). Das Landgericht Ellwangen hatte die Brandstifter zu Freiheitsstrafen von drei Jahren bzw. zu Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt.
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