in kürze NS-ZWANGSSTERILISIERTE : Aufhebung von Gesetz
Der Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten (Detmold) hat den Bundestag aufgefordert, das 1933 erlassene NS-Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses für nichtig zu erklären. „70 Jahre nach Beginn der Zwangssterilisationen haben deren Opfer endlich ein Recht auf Rehabilitierung“, so der Bund. (dpa)