■ Auf du und du mit dem Bremer ABM-Leben: „Bremer Hilfe“ braucht Hilfe
Der Verein „Bremer Hilfe zur Selbsthilfe“, der Drogenabhängigen, Arbeitslosen und anderen Notleidenden in der Stadt hilft, ist selbst in Not. Der Arbeitssenator hat „mündliche Zusagen in Höhe von ca. 100.000 Mark nicht eingehalten“, erklärte die Betriebsratsvorsitzende Sigrid Depping, das habe „den Verein der Insolvenz ein großes Stück näher gebracht“.
Eigentlich war im April beschlossen worden, die Projekte des Vereins „in einem geordneten Verfahren unter Vermeidung der Insolvenz“ auf andere Träger zu übertragen und die leere Hülle der Bremer Hilfe zur Selbsthilfe dann still zu begraben. Bis heute ist aber nichts passiert.
Den Betriebsrat erfüllt das mit Sorge. Schon werden erste Stellen nicht übertragen, sondern abgebaut: Das „Bausteinprojekt“, in dem Arbeitslose mit ABM-Stellen in Gröpelingen Schulhöfe und Kita-Spielplätze sanierten, wurde beendet, das Druckerei-Projekt „Regenbogen“ stehe vor dem Ende.
„Ohne Bewilligung“ habe der Verein das Projekt eigenmächtig fortgeführt, sagt das Arbeitsressort dagegen. Wenn Träger von sozialen Projekten auf die förmliche „Bewilligung“ warten würden, würden die meisten nicht stattfinden, entgegnet die Betriebsrats-Vortsitzende. Denn die Behörde komme mit ihren Bescheiden immer erst Monate später. Wie üblich habe man sich auf die mündliche Zusage des Behörden-Mitarbeiters Volker Budke verlassen. Das ABM-Projekt, das seit Jahren läuft, musste am 31.7.2001 beendet werden.
Der Arbeitssenator, dessen Topf für ABM-Projekte überbucht ist, bestreitet, dass eine mündliche Zusage gegeben worden sei. Am Donnerstag will er die Deputation für Arbeit über den Sachstand informieren: Für die Behörde geht es schlicht um „nicht gedeckte Kosten“ bei der Bremer Hilfe.
Die Verantwortung für die schleppenden Verhandlungen zur Übernahme der Projekte sieht die Arbeitsbehörde auch auf der Seite des Vereins: Ein „Exposé“, dem Interessenten wie aus einem „Verkaufsprospekt“ die wirtschaftlichen Eckdaten der Projekte entnehmen konnten, sei jetzt erst von der Bremer Hilfevorgelegt worden.
Bei einer Insolvenz des gemeinnützigen Vereins würden zwei Bürgschaften des Landes Bremen fällig. Um das zu vermeiden, bekommt die Bremer Hilfe derzeit immer Abschlagszahlungen zur Monatsmitte für die „pflegesatzfinanzierten Einrichtungen“. Die Sparkasse verzichtet bis Ende September auf Zins-Zahlungen, und die Kostenträger haben ihre Rückforderungen für Gelder, die die Bremer Hilfe in den Jahren 1995/96 doppelt kassiert hatte, zurückgestellt. Wegen dieser Doppel-Anträge ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die früheren Verantwortlichen der Bremer Hilfe.
K.W.
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