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Archiv-Artikel

in kürze REISEMÄNGEL Auf Barem bestehen

Urlauber sollten sich laut Verbraucherschützern bei Reisemängeln nicht mit einem Gutschein des Veranstalters abspeisen lassen. Um etwas davon zu haben, müsse wieder eine Reise bei demselben Veranstalter gebucht werden. Gerade das wollten unzufriedenen Kunden nicht, sondern lieber einen anderen Anbieter wählen. (afp)