in kürze BERATUNG IM FACHBETRIEB : Auch ungefragt Pflicht
Ein Fachbetrieb muss einen Kunden auch ungefragt über alle für einen Auftrag oder einen Kauf wichtigen Belange informieren. Das geht aus einem im OLG-Report publizierten Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Tut der Fachbetrieb dies nicht, so riskiert er, schadenersatzpflichtig zu werden (Az.: 4 U 146/04-28). (dpa)