Auch ohne festen Wohnsitz: Wählen gehen
Auch Obdachlose können an der Bundestagswahl und dem zeitgleichen Volksentscheid zum Flughafen Tegel teilnehmen. Wie die Berliner Landeswahlleiterin am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilte, müssen Personen ohne festen Wohnsitz zuvor allerdings ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen, da sie nicht im Melderegister eingetragen sind. Der Antrag könne bis zum 1. September am besten beim Wahlamt des Bezirks gestellt werden, in dem sich die Betroffenen gewöhnlich aufhalten. (epd)
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