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Atomtransporte im Hamburger HafenZum Jahresende ist Schluss

Existierende Genehmigungen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit laufen spätestens am 31. Dezember aus.

Atomgegner im Hamburger Hafen haben noch bis Ende des Jahres zu tun Foto: dpa

HAMBURG taz | Ende vergangener Woche ist wieder atomarer Brennstoff im Hamburger Hafen ausgeladen worden. Trotz der Selbstverpflichtung großer Unternehmen, den Umschlag einzustellen, wurden am Eurogate-Terminal drei Container mit spaltbarem Material gelöscht.

Möglich war das, weil bestehende Genehmigungen von der Selbstverpflichtung ausgenommen sind. Nach Auskunft des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BFE) können Kernbrennstoffe noch bis zum 31. Dezember in Hamburg umgeschlagen werden.

Ende mit Zugeständnissen

Kernbrennstoffe im Sinne des Atomgesetzes sind atomare Brennelemente für Atomkraftwerke aber auch die Stoffe, aus denen diese bestehen: radioaktiv angereichertes Uran und Plutonium. Auf Initiative der Grünen hat der rot-grüne Senat den Terminalbetreiber HHLA, Eurogate und C. Steinweg sowie der Reederei Hapag LLoyd abgerungen, den Transport solcher Stoffe zu beenden.

Eurogates Zusage geschah allerdings unter der Voraussetzung, „dass dadurch bestehende Genehmigungen unverändert weiter gelten und nicht beeinträchtigt sind, sowie bereits genehmigte Transporte noch abgewickelt werden können“. Davon erfasst waren auch die blauen Container, die, wie die atomkritische Gruppe Sand beobachtete, am Donnerstagmorgen von der „Kapitan Mironov“ gelöscht wurden.

„Derzeit haben noch 13 Genehmigungen für Kernbrennstoffe, die Hamburg als mögliche Station beinhalten, ihre Gültigkeit“, teilte das BFE mit. Sie laufen zwischen dem 22. Mai und dem 31. Dezember diesen Jahres aus. Ob sie genutzt werden, hängt davon ab, ob sich die Inhaber der Genehmigungen tatsächlich für einen Transport via Hamburg entscheiden.

Genehmigung auf Vorrat

Das bedeutet, die Antragsteller können sich ihre Transporte sozusagen auf Vorrat genehmigen lassen. Das BFE muss die Anträge nach eigener Auskunft genehmigen, wenn sie die im Atomgesetz verankerten Sicherheitskriterien erfüllen und die Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter einhalten.

Neben den Kernbrennstoffen im engen Sinne gibt es noch eine Vielzahl weiterer radioaktiver Stoffe, die nicht von der Selbstverpflichtung erfasst sind. Das reicht von Material aus der Medizintechnik bis hin zu gefährlichen Stoffen wie Uranhexafluorid. Ein Brand auf einem mit Uranhexafluorid beladenen Frachter hatte 2013 beinahe zu einer Katastrophe im Hafen geführt.

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