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■ ASYLAsylverfahrensgesetz ab 1.Juli

Berlin (ap) — Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschleunigung der Asylverfahren können wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Der Innenausschuß des Bundestags kam am Mittwoch überein, dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf die Zuständigkeit für das gesamte Verfahren zu übertragen.

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