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Asylrecht für Frauen

■ "Türkische Christen asylberechtigt", taz vom 28.03.90

betr.: „Türkische Christen asylberechtigt“, taz vom 28.3.90

Außerordentlich gefreut hat mich die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, syrisch -orthodoxe ChristInnen aus der Südosttürkei als Asylberechtigte anzuerkennen.

Ich bin allerdings der Meinung, daß das (weibliche!) Geschlecht, auch wenn es sich nicht um Christinnen handelt, unbedingt als Kriterium zur Asylberechtigung berücksichtigt werden muß! Besonders bei weiblichen Flüchtlingen aus Indien und islamischen Staaten.

Wer einmal Berichte von „amnesty for women“ gelesen hat, wer weiß, daß Frauenmorde „aus Ehre“ in islamischen Staaten rechtlich anerkannt sind, daß in manchen islamischen Staaten 80 bis 100 Prozent der Frauen sexuell verstümmelt sind, daß dort Kinderschändung (mit Trauschein) betrieben wird und so weiter, wer also die Realität der geschändeten, unterdrückten Frauen in diesen Ländern sieht, für den ist es keine Frage, daß die Qualen, die Frauen dort erleiden, hier als Folter anerkannt werden müssen und - nicht nur in Hessen und nicht nur bei Christinnen - zum Asyl berechtigen muß.

Claudia Szutezynskich, Berlin

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