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Asyldebatte ohne Einigung

■ Fraktionen über Beschleunigung von Asylverfahren weiter uneins/ CSU will Asylpolitik zum zentralen Wahlkampfthema machen/ Junge Gruppe der Unionsfraktion fordert Einwanderungsquoten

Bonn/München (afp/ap) — Regierung und Opposition sind in Bonn weiterhin uneins über die Umsetzung der Beschlüsse zur Beschleunigung der Asylverfahren. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Johannes Gerster, teilte am Freitag mit, bei der zweiten Runde der Fraktionsgespräche von CDU/ CSU, FDP und SPD über einen entsprechenden Gesetzentwurf sei am Donnerstag noch keine Einigung erzielt worden. Vereinbart wurde, eine zweite Berufungsinstanz bei den Asylverfahren zuzulassen. Der niedersächsische Minister für Bundesangelegenheiten, Jürgen Trittin (Grüne), erklärte dazu, die noch vor einer Woche behauptete Einigkeit der Fraktionen habe sich dadurch wohl als „Schönreden“ entlarvt. Nach Angaben von Gersters Mitarbeitern sollen Asylbewerber innerhalb von 14 Tagen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in die Berufung gehen können. Es gelte jedoch nicht für die sogenannten Sechs-Wochen- Verfahren. Das OVG könne die Berufung ohne Begründung zurückweisen.

Die Beratungen über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Union, FDP und SPD sollen am kommenden Freitag abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf zur Straffung der Asylverfahren solle dann „unverzüglich“ in den Bundestag eingebracht werden. Das Bundesinnenministerium hatte auf der Grundlage der Mehrparteienvereinbarung vom Oktober einen Entwurf vorgelegt, der von den Innenpolitikern der Fraktionen überarbeitet wird. Niedersachsen war in dieser Woche von den Mehrparteienvereinbarungen zur Verfahrensänderung abgerückt.

Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es, um Kasernen für die Unterbringung von Asylbewerbern unentgeltlich abzutreten, wie von den SPD-regierten Ländern gefordert, seien Änderungen des Haushaltsrechts erforderlich.

Unterdessen forderte die Junge Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Einwanderungsquoten, da die Probleme durch Zuwanderung nicht allein mit einer Grundgesetzänderung gelöst werden könnten. Durch europäisch abgesprochene Einwanderungsquoten könnte unter anderem auch ein Arbeitskräftemangel ausgeglichen werden.

CSU-Generalsekretär Erwin Huber will eine Grundgesetzänderung zum Asylrecht zum zentralen Wahlkampfthema machen. Er forderte die CDU auf, die nächsten Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein am 5. April quasi zu einem „Plebiszit“ über die Reform des Asylrechts zu machen. „Der Druck der Bürger auf die SPD muß stärker werden.“ Generalsekretär Huber kündigte an, daß seine Partei weiter vorhat, in der Gesamtfraktion der CDU/CSU einen Antrag auf Grundgesetzänderung einzubringen.

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