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Asylbewerber darf nicht adoptiert werden

Zweibrücken (dpa) - Ein ausländischer Asylbewerber darf nicht adoptiert werden, um ihn unter anderem vor einer drohenden Abschiebung zu bewahren. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken das Adoptionsgesuch einer 74jährigen Frau abgelehnt, die einen 27jährigen Asylbewerber aus Bangladesh als Kind annehmen wollte. Das Asylgesuch des 27jährigen galt als wenig aussichtsreich. In der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (Az. 3 W 18/88) betont der Dritte Zivilsenat des OLG, daß die Annahme eines Erwachsenen als Kind nicht im freien Belieben des Annehmenden und des zu Adoptierenden stehe. Nach dem Gesetz sei dafür Voraussetzung, daß zwischen den Beteiligten eine Eltern–Kind–Beziehung bestehe oder entstehen könne. Eine sittliche Rechtfertigung für eine Adoption fehle jedoch, wenn mit ihr unter anderem das Ziel verfolgt werde, dem Anzunehmenden ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik im Fall der Ablehnung eines Asylgesuchs zu verschaffen.

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