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Asyl für Kurden in Schleswig-Holstein

■ OVG spricht von Gruppenverfolgung

Schleswig (AP) – Kurden aus den türkischen Gebieten, für die Kriegsrecht gilt, sollten grundsätzlich als Asylberechtigte anerkannt werden. Diese Entscheidung gab am Donnerstag ein Gerichtssprecher bekannt. Das Oberverwaltungsgericht habe damit als erstes verneint, daß Kurden auch innerhalb der Türkei eine Fluchtalternative hätten.

Der Vierte Senat des Gerichtes entschied, daß Kurden aus den zehn betroffenen Provinzen der Türkei allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit verfolgt werden. Folgt man den schleswig-holsteinischen Richtern, werden Kurden in der östlichen Türkei als Gruppe verfolgt. Das türkische Militär, das eigentlich dort den angeblichen Terror der PKK bekämpfe, mache dabei keinen Unterschied zwischen PKK-Mitgliedern und der Zivilbevölkerung, erklärte Richter Peter Nissen. Danach hätten Kurden in Deutschland Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte unabhängig von individuellen Verfolgungsgründen.

Simseks Familie darf vorerst bleiben

München (AFP) – Die Abschiebefrist für die Familie des untergetauchten Kurden Fariz Simsek ist erneut verlängert worden. Wie Simseks Anwalt Michael Sack am Donnerstag in München mitteilte, werden Simseks 20jährige Frau Sahize sowie deren vier und drei Jahre alten Kinder Bilal und Leyla am Freitag amtsärztlich untersucht. Die Behörden setzten deshalb den Angaben zufolge den Vollzug der für Freitag morgen anberaumten Abschiebung bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses aus.

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