„Aschu“ akzeptiert neues Urteil

Frankfurt/Main (taz) — Aufatmen bei Alexander „Aschu“ Schubart: Nach knapp elf Jahren Verfahrensdauer hat das Frankfurter Oberlandesgericht den Magistratsdirektor und Ex-Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Keine Startbahn West“ am Donnerstag abend zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zwei härtere Urteile gegen Schubart, die den immer noch suspendierten städtischen Beamten automatisch aus dem Beamtenverhältnis katapultiert und damit die Altersversorgung des inzwischen 61jährigen „Aschu“ gefährdet hätten, aufgehoben. Sowohl Schubart als auch die Bundesanwaltschaft haben inzwischen übereinstimmend erklärt, gegen dieses dritte Urteil keine Rechtsmittel mehr einlegen zu wollen. Das jetzt mildere Urteil begründete der Vorsitzende Richter Adam damit, daß Schubart seine Rede am 14. November 1981 vor hunderttausend Startbahn-GegnerInnen in einer Atmosphäre der „emotionalen Aufladung“ gehalten habe und ihm bei seinem Appell an die Massen, am nächsten Tag zum Flughafen zu ziehen, „nachvollziehbare und uneigennützige Motive“ zu unterstellen seien. Dennoch wurde Schubart vom Gericht zum dritten Mal wegen Landfriedensbruchs und Nötigung eines Verfassungsorgans (Landesregierung) verurteilt, weil er hätte wissen müssen, daß es am Flughafen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen mußte. Tatsächlich legten Startbahn-GegnerInnen den Airport für neun Stunden lahm — und lieferten sich stundenlange Auseinandersetzungen mit der Polizei selbst auf der Autobahn Frankfurt/ Köln. Kpk