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Aschiebung möglich

■ Kein neues Asylverfahren für Gewerkschafter Anthony Edeh

Es wird kein neues Asylverfahren für den in Bremen lebenden nigerianischen Gewerkschafter Anthony Edeh geben. (s. taz v. 29./30.7.) So steht es jedenfalls im Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Asylrecht, der Edeh am 18. September zugestellt wurde. Obwohl Edehs Anwalt Günter Werner gegen den Bescheid Einspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt hat, kann Edeh jederzeit abgeschoben werden, es sei denn, die RichterInnen stimmen dem zusätzlich gestellten Antrag auf Aussetzung der Abschiebung zu.

Edeh hat seine Heimat verlassen müssen, nachdem er als bekannnter Gewerkschaftsaktivist an Proteststreiks gegen das Militärregime beteiligt gewesen war. Wenn er nach Nigeria zurückkehre, müsse er mit seiner Verhaftung rechnen, befürchtet Edeh. Obwohl Edeh umfangreich neu die Verfolgung von GewerkschafterInnen in Nigeria beim Bundesamt nachgewiesen hat, geht die Behörde nicht von einer Bedrohung für Edeh aus.

Wenn vom Asylsuchenden eingereichte Nachweise von vornherein als unglaubwürdig eingestuft werden, dann brauchen sich die Asylsuchenden gar nicht mehr um Aufnahme zu bemühen, findet Rainer Lehlberg, Gewerkschaftssekretär der IG Metall. „Wir wollen wissen, ob verfolgte Gewerkschaftler hier kein Asyl mehr erhalten. Wenn Edehs abgschoben wird, bedeutet das die Abschaffung des Asylrechts.“ ugs

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