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Asbest in der EU verboten

LUXEMBURG dpa ■ Arbeitnehmer werden künftig in Europa vor Tätigkeiten mit Krebs erregendem Asbest geschützt. Der für Arbeit und Soziales zuständige EU-Ministerrat einigte sich gestern darauf, jegliche Tätigkeit zu verbieten, die Beschäftigte in Kontakt mit dem giftigen säure- und feuerfesten Mineral bringt. Dazu gehören Gewinnung, Herstellung und Verarbeitung von Asbest und asbesthaltigen Produkten. Ausnahmen soll es nur noch bei der Beseitigung geben. Damit würden Asbestminen verboten, auch wenn diese nur für den Export in Nicht-EU-Staaten arbeiten. In fast allen EU-Ländern ist die Produktion von Asbest bereits verboten. Trotzdem sterben nach EU-Angaben in der Bundesrepublik jährlich noch etwa 1.000 Menschen an Spätfolgen.

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