Arundhati Roy vor Gericht: Respekt vor der Kämpferin

Weil die indische Schriftstellerin Arundhati Roy maoistische Rebellen und die Jugendbewegung in Kaschmir verteidigt, wird ihr im Januar der Prozess gemacht.

Überall dabei: Arundhati Roy. Bild: dpa

Arundhati Roy, die mit ihrem Roman "Der Gott der kleinen Dinge" Ende der 90er Jahre weltberühmt wurde, erlebt in Indien seit Monaten ein öffentliches Comeback. Sie schmückt regelmäßig die Titelseiten der Tageszeitungen, sie ist ständig im Fernsehen, oft als die große Gescholtene, aber das steht ihr gut.

Roy ist populär, weil sie in diesem Jahr Indiens großen Themen wie keine andere provokativ besetzt hat. Dafür zollen sogar viele ihrer Kritiker ihr Respekt, dafür wird sie nun auch vor Gericht verfolgt. Roy verbrachte zu Jahresbeginn längere Zeit bei den vom indischen Staat des Terrorismus bezichtigten Maoisten-Rebellen im Dschungel. Sie schrieb wiederholt, dass die Maoisten keine Terroristen seien. Sie machte darauf aufmerksam, dass viele Maoisten Ureinwohner Indiens seien und keine Alternative hätten, um ihre bedrohten Kulturen zu verteidigen.

Sie hatte die Stimmung richtig erraten, plötzlich fand sie auch im gemäßigten Meinungsspektrum Unterstützung. Zuletzt beschloss die Regierung, die bis dahin nur eine Militärstrategie hatte, neue sozialökonomische Hilfsmaßnahmen für die von den Rebellen besetzten Gebiete. Der Wandel ist nicht zuletzt Roy zu verdanken, die konsequent jene Themen aufgreift, vor denen die indische Öffentlichkeit kuscht.

Ihr zweites großes Thema ist Kaschmir, wo seit April eine neue, Intifada-inspirierte Jugendbewegung aufloderte. Niemand in Indien schaute genau hin. Wieder waren die Jugendlichen in Kaschmir für den Mainstream nur von Pakistan trainierte Terroristen. Doch es stimmte einfach nicht.

Fast jeder Inder, der ruhig über Kaschmir nachdenkt, weiß das im Grunde seines Herzens auch. Roy aber sprach es als Einzige aus: Dass Kaschmir immer noch ein in seiner staatlichen Zugehörigkeit umstrittener Landesteil ist. Dass die Kaschmiris eine andere "Freiheit" wollen als jene, die ihnen Indien bietet. Für diese Aussagen wird sie nun der "Volksverhetzung" angeklagt. Mit dem Prozess, ab 6. Januar 2011, aber kann ihre Sache in der Öffentlichkeit nur gewinnen

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