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Krankenkassen müssen keine weiteren Gutachten einholen, wenn Patienten nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen. Geklagt hatte ein Mann wegen Impotenz nach einer Beschneidung
Finanzstandort Hamburg vor dem Exitus. Bei Versicherungen und Banken sind 10.000 Arbeitsplätze in Gefahr ■ Von Kai von Appen